Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer!
Ich möchte Ihnen heute ein kurzes Update geben.
Am 21.05.2025 wurde unsere Beschwerde im Namen der Parteiberechtigten, gegen das Bauvorhaben der GWG-Steyr (Baubewilligung), am OÖ Landes Verwaltungsgericht verhandelt.
Da die Nachbarschaftsrechte im OÖ Baugesetz sehr gering sind, wurden wie erwartet unsere Beschwerden abgelehnt. Auch die Tatsache, dass nur einem Nachbar, dessen Liegenschaft in einem Abstand von 10 m zum Bauvorhaben liegt, das Recht auf Parteistellung in diesem Verfahren zusteht.
Die von uns in Frage gestellten Bebauungs- und Flächenwidmungspläne stehen nicht im Entscheidungsbereich des OÖ-VWGH und waren somit keine Gegenstände in dieser Verhandlung. Die Verhandlung selbst allerdings war notwendig, um die nächsten Schritte gehen zu können.
Gegen die von unserem Anwalt beantragte ungekürzte Ausfertigung der Verhandlungsniederschrift können und werden wir eine Erkenntnisbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof hinsichtlich der Bebauungs- und Flächenwidmungspläne einbringen.
Wir sind also auf dem richtigen Weg!
Wir haben schon mehrmalsausführlich berichtet und erklärt, warum wir die gerichtlichen Wege gehen müssen. Auch, dass dieser Weg mit Kosten verbunden ist. Kosten, die für einen einzelnen eine hohe finanzielle Belastung bedeuten, für viele jedoch absolut überschaubar sind.
Vor allem deswegen, da zwar nur ein Einzelner überhaupt die Möglichkeit hat etwas zu unternehmen, jedoch bei Erfolg alle davon profitieren werden.
Z.B.:
· Alle direkten Anrainer aber auch die Bewohner von Dietachdorf (Wertverlust von 15% ihrer Liegenschaften, erheblicher Verkehrszuwachs bei nicht geeigneter Infrastruktur, usw.)
· Alle Kinder aus Steyr und der Umgebung, wenn sie weiter eine öffentliche Spielfläche benutzen können.
· All jenen, denen es nicht egal ist, dass für ein nicht notwendiges Bauprojekt Natur und Naherholungsgebiet unwiederbringlich zerstört wird. Noch dazu im engsten Grundwasserschongebiet, wobei in Steyr genügend (laut Herrn Bürgermeister Vogl, 95 Fußballfelder), für Wohnbau gewidmete Flächen in bester zentraler Lage zur Verfügung stehen würden. Den großen Wohnungsleerständen in Steyr usw…
Wie einfach man helfen kann, haben die Fam. Moraweck und Kastner vorgezeigt.
Sie haben am 14.06.2025 im Garten der Fam. Morawek eine „Tag der offenen Gartentür“ veranstaltet. Die beiden Fam. und ihre Helfer haben kleine Speisen, Getränke, Kaffee und Kuchen bereitgestellt und diese für freiwillige Spenden abgegeben.
So ist ein Betrag von 1131,00€ zustande gekommen, den die beiden Fam. unserer Sache gespendet haben.
Vielen Dank für die Idee und das außergewöhnliche Engagement und allen Besuchern, die eifrig konsumiert und gespendet haben!
Leider fehlen uns noch ca. 4000,00 €, damit unser Worst-Caset-Butget sichergestellt ist. Die nächsten Rechnungen stehen bald an, auch wenn das Verfahren noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird.
Deswegen bitten wir sie erneut um Ihre Unterstützung
Gemeinsam und solidarisch für uns, unsere Kinder und Nachkommen, welche auch ein Recht auf die Erhaltung von öffentlich zugängigen Natur- und Naherholungsgebiet haben.
Es reicht leider nicht darauf zu hoffen, dass andere es schon richten werden.
Bitte warten Sie nicht zu und unterstützen Sie uns jetzt!
Unter: Bi. Winklingerstraße
IBAN: AT20 3411 4000 0043 2831
Raiffeisenbank Steyr eGen
4407 Dietach, Ennser Straße 1
BIC: RZOOAT2L114
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung!
Im Namen der Bürgerinitiative gegen Bauprojekte Winklingerstraße,
mit freundlichen Grüßen
Helmut Steiner
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Kontakt:
Helmut Steiner